Arbeitsmedizin
Die Arbeitsmedizin beschäftigt sich mit den Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie dem Menschen, seiner Gesundheit und seinen Krankheiten andererseits. Notwendige Voraussetzung für den Erhalt der Gesundheit ist es, dass die Anforderungen der Arbeit mit dem gesamten betrieblichen Umfeld zu den Fähigkeiten des Mitarbeiters passen (Verhältnisprävention) und der Einzelne selbst seine Gesunderhaltung durch richtiges Verhalten unterstützt (Verhaltensprävention). Hierbei berät der Arbeitsmediziner (Betriebsarzt) den Arbeitgeber, die Arbeitnehmer und den Betriebsrat. Im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit § 3 sind die Aufgaben der Betriebsärzte aufgeführt.